§ 246 UGB - konzernkonsolidierung.at

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Größenabhängige Befreiung gem. § 246 UGB

Ausgenommen von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses sind kleine Konzerne, die zwei der drei größenabhängigen Kriterien - Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmer - unterschreiten. Die größenabhängigen Kriterien können entweder nach der Bruttomethode durch Aufsummierung der größenabhängigen Kriterien - Summenabschluss - oder nach der Nettomethode - fiktiver Konzernabschluss - ermittelt werden.

  Bruttomethode Nettomethode
Bilanzsumme  24 Mio. EUR 20 Mio.EUR
Umsatzerlöse  48 Mio. EUR 40 Mio. EUR
Arbeitnehmer  250 250