Konzernkonsolidierung nach UGB und IFRS, Consulting und Outsourcing

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Was bedeutet Konsolidierung

Ein Konzern umfasst mehrere rechtlich selbständige, aber wirtschaftlich voneinander abhängige Unternehmen. Im Konzernabschluss  werden diese Unternehmen so dargestellt, als ob sie ein einheitliches, rechtlich selbständiges Unternehmen wären.

Die Konsolidierung erfolgt auf  Basis der Einzelabschlüsse sämtlicher Unternehmen. Es wird ein Konsolidierungskreis erstellt und nach Wesentlichkeit und jeweilig angewendetem Rechnungslegungsstandard über Vollkonsolidierung, at-equity bzw. nicht-Konsolidierung entschieden. Verfügt ein Unternehmen über ein abweichendes Wirtschaftsjahr, ist eine Anpassung des Einzelabschlusses auf den Abschlussstichtag des Konzerns vorzunehmen.

Nun erfolgt die Überleitung aller Einzelabschlüsse auf die konzernweiten Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinien. Wenn Unternehmen nicht in Konzernwährung abschließen, müssen diese auf die Konzernwährung umgerechnet werden. Sofern es keinen konzernweit einheitlichen Kontenplan gibt, muss auch eine Überführung des Kontenplans auf den Konzernkontenplan erfolgen.

Dann wird eine Summenbilanz erstellt, die Kapitalkonsolidierung (Eliminierung sämtlicher Beteiligungen beim Mutterunternehmen), Schuldenkonsolidierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Abstimmung und Eliminierung interner Schulden und Verbindlichkeiten, sowie Lieferungen und Leistungen), Zwischenergebniseliminierung durchgeführt. Es wird eine genaue Eigenmittelüberleitung erstellt, Minderheitenanteile ausgewiesen, eine Kapitalflussrechnung erstellt und die geforderten Anhangangaben erarbeitet.